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Allergie in der Kita: Was die Kita braucht und wie du alles vorbereitest

Eine Erzieherin sitzt mit einer Gruppe Kinder an einem Tisch im Gruppenraum
Foto: Yegor Makarenko · Unsplash

Hat dein Kind eine Lebensmittelallergie, braucht die Kita zwei Dinge von dir: Unterlagen, auf die sie sich verlassen kann, und klare Absprachen, wer was tut. Sprich die Allergie deshalb schon im Aufnahmegespräch an; der Qualitätsstandard für die Kita-Verpflegung nennt das unabdingbar[7].

Hier steht, welche Bescheinigungen die Kita braucht, was bei einem Risiko für eine schwere allergische Reaktion dazukommt, wie es mit Medikamenten, Versicherung und Küche geregelt ist und welche Vorlagen es kostenlos gibt. Am Ende findest du eine Checkliste zum Ausdrucken.

Welche Unterlagen braucht die Kita bei einer Lebensmittelallergie?

Für die Verpflegung empfiehlt der Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ein ärztliches Attest oder einen Allergiepass. Eine Kopie kommt in die Akte deines Kindes[7].

Ärztliche Bescheinigung für die Verpflegung

Dafür gibt es ein bundesweites Formular, die „Ärztliche Bescheinigung für Nahrungsmittel-Allergien und -Unverträglichkeiten zur Vorlage in Kindertagesstätten“. Es soll sicherstellen, dass hinter den Angaben eine ärztliche Diagnose steht, denn das ist nicht immer der Fall[6]. Die Bescheinigung sollte in der Regel nach einem Jahr neu ausgefüllt werden, und die Praxis darf dafür eine geringe Gebühr verlangen[6].

Bei Risiko einer schweren Reaktion: Notfallplan und Vereinbarung

Soll die Kita im Notfall Medikamente geben, braucht sie in der Regel ein Attest über die Allergie und eine schriftliche ärztliche Anweisung zur Medikamentengabe. Ein ärztlich ausgefüllter und unterschriebener Anaphylaxie-Notfallplan erfüllt beides[4]. Bring ihn aktuell und mit einem Foto deines Kindes mit[3]. Dazu kommt eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem Träger der Kita, mit der du die Medikamentengabe überträgst[3][1].

Muss die Kita meinem Kind im Notfall Medikamente geben?

Für Medikamente im Alltag sind zunächst die Eltern verantwortlich. Eine generelle Pflicht der Kita, Medikamente zu geben, gibt es nicht[1].

Bei Notfallmedikamenten ist das anders. Sie zu geben, gilt als Erste Hilfe, und die Notfallsets sind für Laien gemacht und einfach zu handhaben[2]. Kommt es zu einem Notfall wie einer schweren allergischen Reaktion, ist jeder gesetzlich verpflichtet zu helfen[1]. Der Allergieinformationsdienst sagt es noch deutlicher: Die Gabe von Notfallmedikamenten ist Pflicht, auch für medizinische Laien[9].

Versicherung und Haftung

Kinder sind in der Kita gesetzlich unfallversichert. Entsteht durch eine fehlerhafte Gabe ein Gesundheitsschaden, greift grundsätzlich dieser Versicherungsschutz. Eine zivilrechtliche Haftung der Fachkräfte für den Personenschaden ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn ein Medikament falsch gegeben wurde[1]. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung rät trotzdem, die Medikamentengabe schriftlich mit Unterschrift der Eltern zu vereinbaren und nur ärztlich verordnete Medikamente zu geben[1].

Was gehört in die ärztliche Verordnung?

Damit die Kita sicher handeln kann, sollte die ärztliche Verordnung laut Unfallversicherung Folgendes enthalten[1]:

  • die genaue Bezeichnung des Medikaments, Dosierung, Zeitpunkt und Art der Gabe
  • wie das Medikament gelagert wird und welche Nebenwirkungen auftreten können
  • was im Notfall zu tun ist, mit Name und Telefonnummer der Ärztin oder des Arztes

Für Notfallmedikamente kommt dazu, in welchen Situationen sie gegeben werden müssen und woran auch Laien erkennen, dass ein Notfall vorliegt[1]. Der Anaphylaxie-Notfallplan ist genau dafür gemacht: Er gilt als Attest und zugleich als Anleitung für den Notfall, einschließlich der Medikamente[3].

Wo bleibt das Notfallset, und was gilt bei Ausflügen?

Bei Kita-Kindern bewahren die Betreuungskräfte das Notfallset auf[3]. Die Unfallversicherung rät, Medikamente beschriftet und sicher aufzubewahren, nicht im Erste-Hilfe-Schrank, und dafür zu sorgen, dass mehrere unterwiesene Personen sie rechtzeitig geben können, auch in der Vertretung[1].

Bei jedem Ausflug oder Ortswechsel kommt das Notfallset mit. In den Kühlschrank gehört es nicht[4]. Du tauschst abgelaufene Medikamente aus und sagst Bescheid, wenn sich etwas ändert, etwa eine neue Allergie oder ein angepasster Notfallplan[4].

Wichtig für dein Kind: Die Allergie darf kein Grund sein, es von Aktivitäten der Kita auszuschließen[3].

Was muss die Kita-Küche beachten?

Kinder mit Allergien sollen an den Mahlzeiten teilnehmen können, mit einem eigenen Angebot, durch die Wahl einzelner Komponenten oder, wenn es nicht anders geht, mit Essen von zu Hause[7]. Damit alle Bescheid wissen, empfiehlt der Qualitätsstandard ein Informationsblatt mit Name und Gruppe des Kindes, der Art der Allergie, den Lebensmitteln, die es meiden muss, ersten Maßnahmen und Ansprechpersonen. Es muss für alle, die betreuen, und für die Küche jederzeit leicht zugänglich sein[7].

Seit Ende 2014 müssen die 14 Hauptallergene auch bei unverpacktem Essen angegeben werden, also auch in der Kita-Verpflegung[7]. Das gilt aber nicht für Spuren durch unbeabsichtigten Kontakt und nicht für privat Mitgebrachtes wie den Geburtstagskuchen oder das Buffet beim Kita-Fest[4]. Das Küchenpersonal sollte über die Allergie informiert und darin geschult sein, Kreuzkontakt zu vermeiden. Zum Reinigen braucht es Reinigungsmittel: Desinfektionsmittel entfernt Allergene nicht[4].

Wie du selbst für Kinder mit Allergie kochst und einen Geburtstag planst, steht im Ratgeber Für Allergiker kochen.

Wie bereitet sich das Kita-Team auf einen Notfall vor?

Wer Medikamente geben soll, muss regelmäßig anhand der ärztlichen Verordnung unterwiesen werden. Wer das übernimmt, entscheidet der Träger[1]. Allgemeingültige Vorgaben, wer wie geschult wird, gibt es nicht[4].

Die Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie – Training und Edukation (AGATE) bietet je nach Schulungszentrum eine zweistündige Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher an: Krankheitsbild, Symptome erkennen, Notfallmanagement und Umgang mit dem Adrenalin-Autoinjektor[8].

Am meisten bringt es, den Ablauf mit allen Beteiligten anhand des Notfallplans zu üben. Dafür gibt es Trainingspens der Autoinjektoren, ohne Nadel und ohne Medikament[3].

Welche Vorlagen gibt es kostenlos?

Du musst nichts selbst entwerfen. Diese Vorlagen findest du über die Quellen unten:

  • Anaphylaxie-Notfallplan des Deutschen Allergie- und Asthmabunds, als Vordruck, zum Ausfüllen am Bildschirm und als Plakat[5]
  • Ärztliche Bescheinigung für Nahrungsmittelallergien zur Vorlage in der Kita, vom Netzwerk Gesund ins Leben[6]
  • Notfallplan Anaphylaxie und Vereinbarung zur Medikamentengabe für Kitas von der Unfallkasse Hessen[10][12]
  • Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen und das Handbuch zur Ersten Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung[1][2]

Die Ermächtigungsbescheinigung des DAAB gibt es dagegen nur für Mitglieder[11].

Checkliste: Allergie in der Kita

Vor dem Kita-Start

  • Allergie im Aufnahmegespräch ansprechen
  • Ärztliche Bescheinigung für die Verpflegung abgeben, Kopie für die Akte
  • Bescheinigung jedes Jahr erneuern lassen

Bei Risiko einer schweren Reaktion

  • Anaphylaxie-Notfallplan, ärztlich ausgefüllt und unterschrieben, mit aktuellem Foto
  • Schriftliche ärztliche Verordnung der Notfallmedikamente
  • Schriftliche Vereinbarung mit dem Träger zur Medikamentengabe
  • Notfallset beschriftet übergeben, Aufbewahrungsort mit dem Team festlegen
  • Unterweisung des Teams, Vertretung mitdenken
  • Notfallablauf gemeinsam üben, etwa mit einem Trainingspen

Mit der Küche

  • Informationsblatt: Name, Gruppe, Allergie, zu meidende Lebensmittel, erste Maßnahmen, Ansprechpersonen
  • Absprechen, wie es bei Geburtstagen und Festen läuft

Laufend

  • Abgelaufene Medikamente tauschen
  • Änderungen sofort melden: neue Allergie, angepasster Notfallplan
  • Notfallset bei jedem Ausflug mitnehmen

mein-allergie-pass.de/wissen/allergie-kita

Häufige Fragen

Muss die Kita Medikamente geben?

Eine generelle Pflicht gibt es nicht[1]. Notfallmedikamente bei einer schweren allergischen Reaktion sind aber Erste Hilfe, und im Notfall muss jeder helfen[2][1].

Haften Erzieherinnen und Erzieher, wenn beim Notfallmedikament etwas schiefgeht?

Grundsätzlich nein. Das Kind ist gesetzlich unfallversichert, und eine zivilrechtliche Haftung der Fachkräfte für den Personenschaden ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch bei einer fehlerhaften Gabe[1].

Wie oft muss ich die ärztliche Bescheinigung erneuern?

In der Regel nach einem Jahr[6]. Ändert sich vorher etwas, etwa eine neue Allergie oder ein angepasster Notfallplan, sag der Kita sofort Bescheid[4].

Darf mein Kind den Geburtstagskuchen anderer Kinder essen?

Privat Mitgebrachtes muss keine Allergene angeben[4]. Sprich deshalb mit der Kita ab, wie ihr das löst, zum Beispiel mit Kuchen von zu Hause[7].

Ersetzt ein Allergie-Pass zum Teilen die Unterlagen für die Kita?

Nein. Bescheinigung, Notfallplan und Vereinbarung braucht die Kita trotzdem. Ein Pass zum Teilen hilft bei allem drumherum: Küche, Vertretung oder Eltern beim Kita-Fest sehen per Link oder Ausdruck, was nicht ins Essen darf, und immer den aktuellen Stand.

Quellen

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Ausgabe März 2021: DGUV Information 202-092: Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  2. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), März 2023: DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  3. Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB): Auf den Notfall vorbereitet sein. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  4. Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB): Anaphylaxie in Kita und Schule (Ratgeber 2026). Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  5. Deutscher Allergie- und Asthmabund (DAAB): Pädagogisches Material und Downloads (Anaphylaxie-Notfallplan). Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  6. Netzwerk Gesund ins Leben, Bundeszentrum für Ernährung (BZfE): Allergien und Unverträglichkeiten: Bescheinigung zur Vorlage in der Kita. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  7. Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), 6. Auflage, Nachdruck 2023: DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  8. Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie – Training und Edukation (AGATE): Anaphylaxieschulungen: Kursformen. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  9. Allergieinformationsdienst, Helmholtz Munich: FAQ zu Anaphylaxie: Das Wichtigste auf einen Blick. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  10. Unfallkasse Hessen (UKH): Notfallplan Anaphylaxie bei einem Kita-Kind. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  11. Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie – Training und Edukation (AGATE): Medikamentengabe in Kita und Schule. Abgerufen am 19. Oktober 2026.
  12. Unfallkasse Hessen (UKH): Vereinbarung über die Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen und die Verabreichung von Medikamenten (Kita). Abgerufen am 19. Oktober 2026.

Von Daan Bachmann. Veröffentlicht am 19. Oktober 2026. Recherchiert aus den genannten Quellen, nicht ärztlich begutachtet. So entstehen unsere Texte.

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